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Wir bieten Ihnen hier verschiedene Informationen und
Checklisten zum Download an, die Sie durch Anklicken des PDF-Symbols
laden
können.
Bitte wählen Sie aus:
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1. Merkblätter
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Merkblatt zur richtigen Schreibweise von
eMail-Adressen
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Merkblatt "Schutzmaßnahmen vor unseriösen
Anbietern mit 0190 - Dialern"
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Merkblatt "DIN-gerechte Zahlengliederung"
Korrekte Angabe von Telefon-, Fax-Nummern, Sonderrufnummern (z. B. 0180x), aber auch Postleitzahlen, Postfachnummern und Bankleitzahlen auf Briefbögen, Formularen usw.
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2. Impressum
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A . Der Weg zum „richtigen Impressum“
Unter vielen Webseitenbetreibern herrscht zum Teil immer noch große Verwirrung hinsichtlich der
Impressumspflicht. Aufgrund von umfangreichen Gesetzesänderungen zu Beginn des Jahres
entsprechen einige dieser vorgeschriebenen Bestandteile jeder Webseite nicht mehr den gesetzlichen
Anforderungen.
Die gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter leiten sich aus dem
Teledienstegesetz (TDG) oder dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ab. Rein private Homepages
sind von der Impressumspflicht ausgenommen.
Nach § 6 TDG "Allgemeine Informationspflichten" müssen mindestens folgende Informationen "leicht
erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden:
1. Name und Anschrift
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit
Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen
Post
3. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das
Sie eingetragen sind, und die entsprechende
Registernummer
5. je nach Beruf
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
6. falls vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Nach § 6 MDStV Anbieterkennzeichnung ist folgendes anzugeben:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
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B. Impressum-Assistent
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Viele Webmaster wissen nicht bis ins letzte Detail, welche Informationen
im Impressum enthalten sein
müssen - denn das kann je nach Tätigkeiten des Betreibers und Ausrichtung der Website unterschiedlich sein.
Die Firma Digitale Informationssysteme aus Mannheim kommt da mit ihrem kostenlosen Webimpressum-Assistent gerade recht. Das System erstellt in wenigen Schritten anhand von User-Abfragen ein Musterimpressum
für die häufigsten Berufe und Rechtsformen, auf Wunsch einschließlich Haftungsausschluss
für externe Links. Auch nützliche Zusatzinformationen rund um Rechtsfragen zum Thema Internet bietet die Website an. Insofern ist die Website einen Besuch wert.
http://www.digi-info.de/webimpressum/
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C. Checklisten zu Mindestangaben im Impressum
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- gem. § 6 Teledienstgesetz (TDG) -
Seit dem 21. Dez. 2001 bestehen erweiterte
Informationspflichten zur Identität.
Wir haben dazu Checklisten im PDF-Format abgelegt
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Mindestangaben bei einer natürlichen Person
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Mindestangaben bei einer juristischen Person
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3. Informationen zum Betrieb eines InternetShops
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Rechtsprechung, Muster-AGB, Muster für Pflichtangaben
und vieles mehr was zur Rechtssicherheit beim Betrieb eines InternetShops
beiträgt finden Sie unter:
www.legalershop.de
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4. Workshops
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Workshop "Die eigene Homepage"
anlässlich der Jahrestagung der AMF Mai 2002 in Bad-Sulza
- speziell für Genealogen -
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Workshop "Die eigene Homepage"
- allgemeine Fassung -
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5. Broschüren
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Das Internet von A-Z (Broschüre der Union Investment)
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(1187 KB)
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Barrierefreie Web-Angebote (Broschüre des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie)
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