A . Der Weg zum „richtigen Impressum“
Unter vielen Webseitenbetreibern herrscht zum Teil immer noch große Verwirrung hinsichtlich der
Impressumspflicht. Die gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter leiten sich aus dem
Teledienstegesetz (TDG) oder dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ab. Rein private Homepages
sind von der Impressumspflicht ausgenommen.
Nach § 6 TDG "Allgemeine Informationspflichten" müssen mindestens folgende Informationen "leicht
erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden:
1. Name und Anschrift
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit
Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen
Post
3. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das
Sie eingetragen sind, und die entsprechende
Registernummer
5. je nach Beruf
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
6. falls vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Nach § 6 MDStV Anbieterkennzeichnung ist folgendes anzugeben:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
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